Die Grundlage der erfolgreichen Nutzung Ihrer Erfindung ist die frühzeitige und überlegte Absicherung gegenüber Mitbewerbern und Nachahmern. Das Team der Patentanwaltskanzlei Jell erstellt mit Ihnen eine individuelle Strategie und betreut Sie in technischer sowie in rechtlicher Hinsicht in allen Belangen des gewerblichen Rechtsschutzes im Zusammenhang mit Patenten, Gebrauchsmustern, Marken und Designs. Dazu zählen unter anderem auch Recherchetätigkeiten, Patentüberwachungen, gutachterliche Tätigkeiten oder die Erstellung von Lizenzverträgen. Darüber hinaus können wir praktisch weltweit auf eine langjährige erfolgreiche Zusammenarbeit mit nationalen Kollegen zurückgreifen.
Zur Schlichtung von Domain-Namens-Streitigkeiten hat ICANN das sogenannte Uniform Domain-Name-Dispute-Resolution Policy (UDRP) eingeführt. Dieser Prozess ist auf Domain-Namenskonflikte in generischen und verschiedenen länderspezifischen Top-Level-Domains anwendbar. Zugelassene Schlichtungsstellen sind unter anderem WIPO, NAF und ADNDRC. Neben einer gründlichen Vorbereitung der Beschwerde ist insbesondere auf eine rasche Vorgehensweise zu achten – etwa aufgrund der Gefahr einer Übertragung der Domain auf einen anderen Domain-Holder.
Eine europäische Patentanmeldung bietet den wesentlichen Vorteil eines zentralisierten Erteilungsverfahrens für alle Staaten des Europäischen Patentübereinkommens. Zu diesen zählen nicht nur die Mitgliedsländer der Europäischen Union, sondern weitere Staaten etwa die Schweiz, Norwegen und die Türkei. Ein erteiltes europäisches Patent gewährt dessen Inhaber in jedem dieser Staaten grundsätzlich die gleichen Rechte wie ein nationales Patent. Somit stellt die europäische Patentanmeldung eine kostengünstige und zeitsparende Alternative zu mehreren nationalen (ev. sogar in unterschiedlichen Sprachen geführten) Verfahren dar.
Lindt & Sprüngli musste 2013 vor dem dt. Bundesgerichtshof eine Niederlage im Streit um seine Schokolade-Goldhasen einstecken. Während zahlreiche Hersteller angesichts der dreidimensionalen Marke von Lindt auf die Produktion eines „vergleichbaren“ Hasen verzichteten, setzte sich die Confiserie Riegelein aus Bayern zur Wehr und pocht darauf, dass die von Lindt geschützte Hasenform zu ihrem traditionellen Formenschatz gehöre. In Österreich war Lindt hingegen erfolgreicher und erhielt vom Obersten Gerichtshof im Streit mit der burgenländischen Firma Hauswirth Recht – hierbei ging es ebenfalls um einen in Goldfolie gehüllten Hasen mit Schleife.
Eine Marke vermittelt Kunden Werte und macht aus einem anonymen Produkt einen unverwechselbaren Artikel. Dementsprechend wird der Wert einer Mark als „geistiges Eigentum“ hoch gehandelt – ähnlich wie bei Patenten und Urheberrechten. Daher sollte jeder, der eine Marke nutzt, diese nicht nur schützen (registrieren lassen), sondern nachfolgend auch hinsichtlich neuer Anmeldungen Dritter überwachen. Denn nur wenige Ämter überprüfen, ob eine angemeldete Marke nicht bereits ähnlich/ident in seinem Markenregister enthalten ist – und eventuell bestehende Rechte verletzt. Durch eine individuell auf Ihren Bedarf abgestimmte Überwachung erhalten Sie von uns frühzeitig jene Informationen, um gegen solche Anmeldungen effektiv vorzugehen.
Markeninhaber sehen sich immer öfter in der Situation, dass ihre Marke von Dritten als Domainname registriert wurde. Ein Überblick über die Möglichkeiten zur Rechtsdurchsetzung gegenüber solchen Domain-Holdern ist für den Markeninhaber leider nicht leicht – nicht zuletzt aufgrund der Vielzahl neu auf den Markt kommender Top-Level-Domains. Dennoch gibt es effektive Möglichkeiten, seine Rechte zu schützen und durchzusetzen. Dazu zählen neben unserer anwaltlichen Kontaktierung auch UDRP der ICANN sowie andere Schlichtungsverfahren für infrage kommende Top-Level-Domains.
Patente schützen technische Lösungen: Gegenstände (Erzeugnis, Vorrichtung) und Tätigkeiten (Verfahren, Verwendung). Abgesehen von bestimmten formalen Erfordernissen der Anmeldeschrift haben Neuheit, erfinderische Leistung und gewerbliche Anwendbarkeit vorzuliegen. Im Zuge der amtlichen Prüfung wird sichergestellt, dass nur für solche Erfindungen Patente erteilt werden, die diesen Voraussetzungen entsprechen. Rechtlich stellt ein Patent ein territorial und zeitlich begrenztes Ausschließungsrecht (Monopol) dar und berechtigt dessen Inhaber, Dritte davon auszuschließen. Ein Gebrauchsmuster ist neben einem Patent ebenfalls eine Möglichkeit, Schutz für eine technische Erfindung zu erhalten. Die Anforderungen der Anmeldeschrift entsprechen im Wesentlichen jener einer Patentanmeldung, jedoch durchläuft eine Gebrauchsmusteranmeldung kein entsprechendes Erteilungsverfahren. Ein wesentlicher Vorteil ist, dass in einigen Ländern selbst nach eigener Veröffentlichung der Erfindung noch ein Gebrauchsmusterschutzrecht erlangt werden kann, um sich gegen Dritte abzusichern.
Durch Ihre Marke können Sie Ihrem Kunden Werte vermittelt – denn die Wiedererkennung macht aus einem anonymen Produkt einen unverwechselbaren Artikel.
Eine Marke schützt Identität und Individualität sowie das Image Ihres Unternehmens (Corporate Identity) und Produkts – sie ist somit nicht nur ein unentbehrliches Marketinginstrument, sondern stellt oft auch einen wesentlichen Teil des Firmenwerts dar.
Da es die Einzigartigkeit ist, die eine Marke wertvoll macht, sollte frühzeitig darauf geachtet werden, dass Mitbewerber sich dieser nicht annähern. Hierzu dient eine Markenregistrierung, die bei entsprechend ausgearbeiteter Anmeldung meist unkompliziert und kostengünstig erfolgt. Die Eintragung ins Markenregister ermöglicht eine erheblich einfachere Vorgehensweise gegen ev. Nachahmende, welche an Ihrem Erfolg teilhaben wollen.
Der Designschutz (auch: Geschmacksmusterschutz) bezieht sich auf die ästhetische, also auf die für das Auge wahrnehmbare Gestaltung eines Erzeugnisses. Diese spezifische Eigenheit eines Produkts ist entscheidend, um Emotionen zu wecken und Kaufimpulse zu vermitteln. Zumindest für die Kernländer eines Unternehmens es ist daher oft ratsam, sich seine schöpferische Tätigkeit gegenüber Nachahmern rechtzeitig zu sichern – hierzu kann sich unter anderem die vergleichsweise kostengünstige Anmeldung eines Gemeinschaftsgeschmacksmusters anbieten, das sich auf die gesamte EU erstreckt.
Mithilfe eines eingetragenen Designs können Sie die Farb- und Formgebung von nahezu allen industriell oder handwerklich herstellbaren Erzeugnissen schützen – z. B. grafische Symbole, Bekleidungsstücke, Verpackungen, Werkzeuge, aber auch deren Teile. Durch eine gültige Registrierung kann das ausschließliche Recht erlangt werden, das Design zu benutzen – und es Dritten zu verbieten, dieses bei der Herstellung, Veräußerung oder Ein- und Ausfuhr von Produkten zu verwenden.
Wir widmen uns Ihrer Entwicklung ausführlich, um deren Kernpunkte zu analysieren und beraten Sie zu allen Möglichkeiten des gewerblichen Rechtsschutzes.
Um den bestmöglichen Schutz für Sie zu erreichen, verstehen wir die Umsetzung der besprochenen Strategie als stetigen Kommunikations- prozess.
Patente und Marken haben ein langes Leben! Wir kümmern uns um die entsprechenden Termine / Fristen und setzen für Sie alle erforderlichen Schritte, um Ihre Erfindungsrechte zu erhalten.
Die Patentanwaltskanzlei Jell wurde im Jahr 2010 gegründet und hat Ihren Sitz in Linz, in unmittelbarer Nähe der Wirtschaftskammer.
Sie werden von einem Team im technischen und naturwissenschaftlichen Bereich betreut, das sich aus Fachkräften in Mechatronik, Elektrotechnik bis hin zu Pharmazie zusammensetzt.
Patentanwalt Friedrich Jell kann auf eine langjährige Industrieerfahrung bei Austria Micro Systems AG (www.austriamicrosystems.com), Siemens AG (www.siemens.de) und Texas Instruments (www.ti.com) verweisen, was zur Findung von maßgeschneiderten Lösungen in praktisch allen Bereichen des gewerblichen Rechtsschutzes beitragen kann.
Österreichischer Patentanwalt & European Patent Attorney
European Trademark and Design Attorney
Studium der Mechatronik an der JK-Universtität Linz
European Patent Attorney
Kanzleileitung
Studium der Pharmazie an der KF-Universität Graz
Kompetenzen
Fachlich breite Ausrichtung für eine umfassende Betreuung.
Kommunikation
Partnerschaftliche Zusammenarbeit mit unseren Klienten.
Effektivität
Präzision und Kreativität zur effektiven Sicherung Ihrer Interessen.
Patentanwaltskanzlei Jell
Bismarckstraße 9 / 2. Stock
4020 Linz
Tel.: +43 (0)732 890 306-0
Fax: +43 (0)732 890 306-15
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Bürozeiten:
Montag – Freitag: 09:00 – 17:30
Um Terminvereinbarung wird ersucht.
Impressum
Rechtliche Hinweise (gemäß §5(1) ECG)
Patentanwalt Dipl.-Ing. Friedrich Jell ist österreichischer Patentanwalt und European Patent Attorney. Patentanwälte unterliegen den berufsrechtlichen Vorschriften der Österreichischen Patentanwaltskammer (Patentanwaltsgesetz vom 7. Juni 1967, BGBl. Nr. 214/1967, idF BGBl. 172/1983, 772/1992, 109/1993, 917/1993, 112/1999 und 107/2001, veröffentlicht im PBl 2001, S. 170ff und Richtlinien zur Ausübung des Patentanwaltsberufs, veröffentlicht im Anhang zu PBl 05/2005) und den EPI-Standesrichtlinien (abrufbar unter: www.patentepi.com).
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